Westerwelle hat recht
Es lohnt sich, noch einmal die Begründung anzuschauen, mit der das Bundesverfassungsgericht 2002 die Beschwerde des FDP-Chefs Guido Westerwelle gegen das TV-Duell Schöder/Stoiber abgelehnt hat. Er hatte geklagt, weil er nicht daran teilnehmen durfte. Damals erklärten die Karsruher Richter, es sei schlüssig, nur die Kandidaten zum Duell zu bitten, die “ernsthaft” damit rechnen könnten, Bundeskanzler zu werden. Damit hat sich das TV-Duell in diesem Jahr eigentlich erledigt. Denn außer der SPD, und die auch nur in ihren Propaganda-Verlautbarungen, glaubt niemand ernsthaft, dass Frank Walter Steinmeier tatsächlich Bundeskanzler werden kann. Vizekanzler – das ist für ihn das höchste noch erreichbare Ziel.
Vor diesem Hintergrund hat Westerwelle völlig recht, wenn er sich bei den Fernsehsendern beklagt. Es gibt neben dem TV-Duell Merkel und Steinmeier noch mindestens sechs Sonderformate für die beiden: die Porträts bei ARD und ZDF und jeweils einen Solo-Auftritt in der ARD-Wahlarena, die den amerikanischen Townhall-Sendungen nachgebildet ist. Dies ist tatsächlich eine eklatante Vernachlässigung der Opposition, denn das TV-Duell leidet ohnehin darunter, dass sich hier zwei Regierungspolitiker, Kanzlerin und Vizekanzler, duellieren .
Die Benachteiligung der Opposition gilt genauso für Grüne und Linkspartei. ARD und ZDF sind so sehr in den Ritualen der Vergangenheit verhaftet, dass sie die adäquate TV-Berichterstattung in Zeiten einer großen Koalition mit drei Oppostionsparteien nicht gefunden haben. Oder nicht finden wollen. ARD und ZDF tun immer noch so, als gäbe es zwei große, alles dominierende Volksparteien. Dass dies nicht mehr so ist, das werden wir am 27. September erfahren. Für 2013 haben sich die alten Rituale dann ohnehin erledigt. Bis dahin sollten ARD und ZDF ihrem öffentlichen Auftrag nachkommen und zusätzliche TV-Zeiten und TV-Formate für die Oppositionsparteien freiräumen.








