Was darf ein Chefredakteur?
Chefredakteure sind Könige. Ihnen kann kein Verleger oder Vorstandschef Anweisungen geben – schon gar nicht, was den Inhalt betrifft. Einen Chefredakteur kann ein Verleger oder Vorstand nur feuern. Das macht Chefredakteure sehr stark, sofern sie souverän und risikobereit sind. Sie mussen nur die Grundlinie des Blattes beachten und den Etat einhalten.
Ich hatte viele Konflikte in meiner Zeit als Chefredakteur. Einen der schärfsten mit dem Kölner Verleger Alfred Neven DuMont, der allerdings auch Herausgeber des “Express” und damit mehr als ein Verleger war. Der Konflikt entzündete sich ausgerechnet am Tod des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß.
Nach dessen Tod überschlug sich die Berichterstattung in den deutschen Medien. Täglich Neues aus seinem Leben, vieles beschönigend, unter anderem, was seinen Flug nach Schottland betraf. Besonders in BILD. Und täglich neue Agenturmeldungen über sein mutmaßliches Grab und Begräbnis. Ein Medienrummel, wie es ihn damals selten gab.
Irgendwann hatte ich die Nazi-Nostalgie satt und setzte demonstrativ auf Seite 1 des “Express” die Meldung “Nichts mehr über Heß”, in der ich ankündigte, dass wir uns an der Heß-Berichterstattung nicht länger beteiligen. Eine Meldung, die bei Lesern und in der Politik auf ein riesiges, positives Echo stieß. Nicht allerdings beim Verleger. Er schrie mich am Telefon an, ich hätte meine Kompetenzen überschritten. Es stehe mir nicht zu, die Berichterstattung über ein Thema eigenmächtig zu beenden.
Neven DuMont verlangte eine Entschuldigung. Andernfalls würde er mich auf der Stelle entlassen. Da ich weder wegen Rudolf Heß meinen Job verlieren, noch dem politisch liberalen Verleger den Skandal meiner Entlassung wegen eines Altnazi-Boykotts zumuten wollte, lenkte ich ein und sagte, ich hätte das vielleicht doch mit ihm absprechen sollen.









